Ab 3. Juli 2020 ist das Training in der Bärenhalle Bindlach für die Tischtennisabteilung unter strengen Auflagen wieder möglich. Die Nutzungsvorgaben sowie einen Belegungsplan der Bärenhalle findet ihr unter unseren Downloads.
Hier zusammengefasst das Wichtigste: (Update 16.07.2020)
1. Training Mittwoch von 19:00 - 21:00Uhr
2. Training Freitag von 19.00 - 21.00Uhr
3. Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten bleiben vorerst geschlossen.
4. Ein und Ausgänge laut den Nutzungsvorgaben der Bärenhalle beachten.
5. Hygieneregeln des BTTV müssen beachtet werden!
NEU ab 31.07.2020: Sperrfrist nach Aufenthalt im Ausland!
Entgegen anders lautenden Behauptungen ist das Tischtennis-Training in Bayern in der Halle weiterhin untersagt! Lediglich Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein haben als erste Bundesländer die Wiedereröffnung von Sporthallen bestätigt. In Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund legen der DTTB und seine 18 Landesverbände wie angekündigt nun ein überarbeitetes Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland vor (siehe unten), um den Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb unter Berücksichtigung von Hygiene- und Abstandsregeln zu ermöglichen. Hier werden Empfehlungen zum vereinsbasierten Sporttreiben im Tischtennis modifiziert und an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur Prüfung weitergegeben. Verantwortlich für die Öffnung der Hallen sind dann letztlich die Träger der Sporthallen; in den meisten Fällen sind dies Landkreise, Städte und Gemeinden.
Nachdem das Verbandsgericht des BTTV mit dem Urteil Aktenzeichen VG 2/2020 vom 3. Mai 2020 Teile der ursprünglichen Wertung für unwirksam erklärt hat, hat das Präsidium auf Vorschlag des Vizepräsidenten Sport (im Namen des Vorstands Sport) auf seiner Sitzung am 4. Mai 2020 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die Spielzeit 2019/2020 wird wie bereits verkündet auf der Grundlage der vorliegenden Abbruchtabellen gewertet. Dabei bleibt unverändert, dass Mannschaften auf Aufstiegsplätzen das Startrecht in der höheren Liga erhalten. Grundsätzlich erhalten Mannschaften auf direkten Abstiegsplätzen das Startrecht in der unteren Liga, und für alle übrigen Mannschaften bleibt es beim Klassenverbleib.